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Kanzlei-News

All jene die noch keine Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss Phase 1 (Förderzeitraum 1. Februar 2022 bis 30. September 2022) vorgenommen haben erhalten nun erneut die Möglichkeit von 16.01. - 20.01.2023.

Möglich wird dies wieder über den asw Fördermanager sein. 
Infos dazu hier



Weitere Infos rund ums Thema Energiekostenzuschuss zur Verfügung gestellt von der WKO finden Sie hier.



Für Betriebe die die Mindestfördersumme von € 2000,00 (entspricht förderfähigen Energiemehrkosten im Förderzeitraum von 6.666,67 Euro) nicht erreichen, wird es eine eigene Förderung geben. Die Details werden noch erarbeitet. 
Erste Infos dazu finden Sie ganz unten auf der Seite hier


Sobald wir Details zum Energiekostenzuschuss für das 4. Quartal 2022 bzw. für das Modell für 2023 haben werden wir Sie umgehend über unsere verschiedenen Kanäle informieren.

Gerne können Sie sich bei Fragen an uns wenden.

Erscheinungsdatum:

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