Mit dem Fernwartungstool Teamviewer können wir Sie unterstützen - zum Beispiel bei Buchungsfragen. So erhalten Sie unkompliziert direkt von unserem Arbeitsplatz aus wichtige Hilfestellungen. Sie erhalten von uns online Support - ohne dass Sie in unsere Kanzlei kommen müssen.
Hinweis: Die Führung eines Kassabuchs bzw. eines Fahrtenbuchs als Excel-Datei wird aufgrund gesetzlicher Verfahrensvorschriften nicht anerkannt. Bei der Führung eines Kassabuchs bzw. Fahrtenbuchs mittels Datenträger muss nämlich sichergestellt sein, dass Eintragungen nicht in einer Weise verändert werden können, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich ist.
Damit diese Excel-Vorlagen steuerlich anerkannt werden, muss es als Vorlage ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden. Die Eintragungen dürfen nicht mit leicht entfernbaren Schreibmitteln erfolgen.